| 1. |
Die Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag zwischen Auftragnehmer
und der Air Technik GmbH, nachstehend Besteller genannt, richten sich nach
diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers finden
auf diesen Vertrag keine Anwendung. |
| 2. |
Bestellung und Annahme sowie Ihre Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluß sind
nur wirksam, wenn sie vom Besteller schriftlich bestätigt wurden.
Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluß.
Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 7 Tagen an, so ist
der Besteller zum schriftlichen Widerruf berechtigt. |
| 3. |
Sofern keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen
wurde, ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, seine Forderungen gegen
den Besteller abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
Tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Besteller entgegen dem
vorherigen Satz ohne deren Zustimmung an einen Dritten ab, so ist die Abtretung
gleichwohl wirksam. Der Besteller kann jedoch nach eigener Wahl mit befreiender
Wirkung an den Auftragnehmer oder Dritten leisten. |
| 4. |
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen
kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung
bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Zeichnungen,
Modelle, Schablonen, Muster u. ä. Gegenstände, die dem Auftragnehmer
vom Besteller zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum vom
Besteller. Sie dürfen Dritten nicht überlassen oder zugänglich
gemacht werden. Und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Besteller
für Lieferungen an Dritte weiterverwendet werden. Unterlieferanten
sind entsprechend zu verpflichten. |
| 5. |
Bei Kurzarbeit, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen
der Betriebsruhe, die der Besteller ohne eigenes Verschulden an der Annahme
der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden
die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Der Besteller
wird den Auftragnehmer hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechen. |
| 6. |
Der Auftragnehmer muss für seine Lieferungen oder Leistungen
die neuesten anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften
sowie die vereinbarten technischen Daten einhalten. Sämtliche Verpackungen
werden vom Auftragnehmer kostenpflichtig zurückgenommen. Der Besteller
bestimmt den Transportweg. |
| 7. |
Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass er
seine Lieferungen und Leistungen während der Gewährleistungsfrist
fehlerfrei bleiben. Ihre Dauer richtet sich nach der gesetzlichen Verjährungsfrist
für Sachmängelansprüche. Die Verjährung der Ansprüche
wegen eines bestimmten Mangels wird durch eine schriftliche Mängelrüge
vom Besteller bis zur Mängelbeseitigung gehemmt. Diese Hemmung endet
jedoch drei Monate nach Zugang der schriftlichen Erklärung, der Mängel
sei beseitigt oder es liege kein Mangel vor. Fehler sind dem Auftragnehmer,
sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablauf
festgestellt werden, unverzüglich anzuzeigen. |
| 8. |
Der Auftragnehmer haftet für Ansprüche, die sich
bei vertragsgemäßer Verwendung der Lieferungen oder Leistungen
aus der Verletzung erteilter oder angemeldeter Schutzrechte ergeben. Der
Auftraggeber stellt den Besteller von allen Ansprüchen aus der Benutzung
solcher Rechte frei. Mit der Lieferung eines urheberrechtlichen geschützten
Werkes erhält der Besteller vom Auftragnehmer ein einfaches, unbeschränktes
Nutzungsrecht in allen Nutzungsarten. |
| 9. |
Stellt der Auftragnehmer seine Zahlungen ein oder wird das
Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein außergerichtliches
Vergleichsverfahren beantragt, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Soweit kein Rücktritt erfolgt, kann der Besteller
einen Betrag von mindestens 5 % der Vergütung als Sicherheit für
die vertraglichen Ansprüche bis zum Ablauf der vertraglichen Gewährleistungsfrist
einbehalten. |
| 10. |
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Für die Auslegung des Vertrages ist der deutsche Wortlaut
maßgebend. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf
ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für die Lieferungen oder Leistungen
ist 73553 Alfdorf oder die Empfänger Niederlassung gemäß Auftrag
des Bestellers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
73614 Schorndorf. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftragnehmer
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder wenn nach Vertragsabschluß sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Der Besteller ist berechtigt, auch am Sitz des Auftragnehmers
Klage zu erheben. |
| 11. |
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
sollten, oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |
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Datum des Inkrafttretens:
Alfdorf, 01.09.2005
Air Technik GmbH
Obere Schlossstrasse 24 – 26
73553 Alfdorf
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